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Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 05.12.2019
- 17 Sa 3/19 -
Kündigung eines Arbeitnehmers durch Daimler AG wegen massiver Beleidigungen und islamfeindlicher Äußerungen in WhatsApp-Nachrichten rechtmäßig
Menschenverachtende Inhalte nicht von Meinungsfreiheit gedeckt
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers durch die Daimler AG wegen massiver Beleidigungen und islamfeindlicher Äußerungen in WhatsApp-Nachrichten für rechtmäßig erklärt.
Der schwerbehinderte Kläger des zugrunde liegenden Falls ist seit 1996 bei der Daimler AG beschäftigt. Er hat zuletzt im Werk Untertürkheim als Anlagenwart gearbeitet. Die beklagte Daimler AG sprach am 4. Juni 2018 eine fristlose
Kläger hält Kündigung für unzulässig
Der Kläger bestritt die Beleidigungen. Die WhatsApp-Nachrichten seien satirischen Inhalts. Ihren Inhalt habe der Kläger sich nicht zu eigen gemacht. Eine außerordentliche
Kündigung wurde zulässig und fristgerecht erklärt
Das Arbeitsgericht Stuttgart wies die Klage ab. Gegen dieses Urteil legte der Kläger Berufung ein. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wies die Berufung des Klägers zurück. Auch das Landesarbeitsgericht erachtete die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2019
Quelle: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg/ra-online (pm/kg)
- Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 29.11.2018
[Aktenzeichen: 11 Ca 3738/18]
- Grobe Beleidigung rechtfertigt auch im langjährigen Arbeitsverhältnis fristlose Kündigung
(Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.01.2017
[Aktenzeichen: 3 Sa 244/16]) - Grobe Beleidigung eines Vorgesetzten in Chronik eines Facebook-Nutzers mittels Emoticons kann fristlose Kündigung rechtfertigen
(Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.06.2016
[Aktenzeichen: 4 Sa 5/16]) - BAG zu Entschädigungsansprüchen nach AGG aufgrund von Belästigungen durch ausländerfeindliche Parolen auf Toiletten
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.09.2009
[Aktenzeichen: 8 AZR 705/08])
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Dokument-Nr. 28201
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