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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.03.2024
- 26 Ta 223/24 -
Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen Klage auf Entfernung einer Abmahnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Möglicher datenschutzrechtlicher Anspruch auf Entfernung
Für eine Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der papierenen Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Der Anspruch auf Entfernung kann sich nämlich aus Art. 17 DSGVO ergeben. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach
Arbeitsgericht wies Prozesskostenhilfeantrag zurück
Das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) wies den Prozesskostenhilfeantrag zurück. Seiner Ansicht nach bestehe keine Erfolgsaussicht für die Klage. Denn nach
Landesarbeitsgericht bejaht hinreichende Erfolgsaussicht der Klage
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied zu Gunsten des Arbeitsnehmers und bewilligte die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2024
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Frankfurt/Oder, Beschluss vom 20.02.2024
[Aktenzeichen: 3 Ca 877/23]
- Anspruch des Arbeitsnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Datenschutzgrundverordnung
(Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.11.2018
[Aktenzeichen: 5 Sa 7/17]) - Kein datenschutzrechtlicher Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung nach Ende des Arbeitsverhältnisses
(Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 04.05.2021
[Aktenzeichen: 11 Sa 1180/20])
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Dokument-Nr. 34048
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