Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.06.2022
- 9 Sa 1637/21 -
Easyjet - Stationierung von weniger Flugzeugen am BER: Kündigungen der zweiten Kündigungswelle im Mai/Juni 2021 durch Easyjet unwirksam
Betriebsbedingte Gründe für Kündigungen nicht feststellbar
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die ausgesprochenen Kündigungen der zweiten Kündigungswelle unwirksam sind. Betriebsbedingte Gründe für diese späteren Kündigungen seien nicht feststellbar.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Fluggesellschaft hat in einem Interessenausgleich mit der Personalvertretung vereinbart, im Zuge der Herausnahme/Verlegung von 16 der zuvor 34 Flugzeuge aus der
Nach Vortrag der Fluggesellschaft habe mit der unternehmerischen Entscheidung im Oktober 2020 nur der Abbau von 418 Positionen festgestanden. Entsprechend hätten sich die zunächst nicht gekündigten Beschäftigten auch weiterhin in Kurzarbeit befunden. Da Kurzarbeit und der Bezug von Kurzarbeitergeld einen vorübergehenden Arbeitsmangel voraussetze, spreche dies für die Annahme eines nur vorübergehenden Arbeitsmangels hinsichtlich des verbleibenden Personals. Eine behauptete weitere, nicht schriftlich abgefasste unternehmerische Entscheidung bleibe vage, ein dauerhafter Wegfall von Arbeitsplätzen lasse sich auf dieser Grundlage nicht feststellen.
Allein die Reduzierung der Zahl zugeordneter Flugzeuge kann die Kündigungen nicht rechtfertigen
Zudem könne allein die Reduzierung der Zahl der dem BER zugeordneten Flugzeuge die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2022
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 32062
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32062
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.