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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.10.2008
- L 7 B 57/08 KA ER -
Gesetzliche Pflicht zur Zertifizierung von Praxissoftware rechtmäßig
Eingriff in die Berufsfreiheit der Softwarehersteller ist gerechtfertigt
Die gesetzliche Pflicht zur Zertifizierung von Computersoftware für Ärzte ist verfassungsgemäß. Dies hat das Landessozialgericht entschieden.
Ärzte nutzen Computersoftware unter anderem zur Verordnung von Arzneimitteln. Eine neue gesetzliche Regelung sieht nun vor, dass nur solche
Erhebliche Gemeinwohlbelange
Das Gericht hat entschieden, dass die gesetzliche Pflicht zur Zertifizierung nicht zu beanstanden und insbesondere verfassungsgemäß ist. Der gegebene Eingriff in die Berufsfreiheit der Softwarehersteller sei gerechtfertigt, weil der Gebrauch manipulationsfreier Praxissoftware durch Vertragsärzte einen erheblichen Gemeinwohlbelang darstelle, zumal in der Vergangenheit Praxissoftware auf dem Markt gewesen sei, die stark manipulativ auf den Prozess der Verordnung von Arzneimitteln gewirkt habe, indem einseitig Produkte einzelner Pharmahersteller in den Vordergrund geschoben worden seien.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.03.2009
Quelle: ra-online (pt)
- Praxissoftware für Ärzte muss frei von manipulativer Werbung sein
(Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.02.2009
[Aktenzeichen: L 7 B 115/08 KA ER]) - Arzt-Software: "Manipulative Beeinflussung des Arztes" durch ein Computerprogramm
(Sozialgericht Berlin, Urteil vom 23.09.2008
[Aktenzeichen: S 79 KA 498/08 ER])
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Dokument-Nr. 7526
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