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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Klagerücknahme vom 19.09.2012
- 14 Sa 1186/12 -
Probezeitkündigung trotz schweren Arbeitsunfalls zulässig
Kündigung bedarf bei noch nicht abgelaufener Wartezeit für Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes keiner sozialen Rechtfertigung
Die Kündigung eines Arbeitnehmers während der Probezeit ist auch nach einem schweren Arbeitsunfall zulässig. Dies entschied das Arbeitsgericht Solingen bereits im Mai 2012. Das Urteil wurde nun rechtskräftig, nachdem der Kläger in der Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Klage zurückgenommen hatte.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war bei der Beklagten seit dem 19. September 2011 als Industriemechaniker in der so genannten Scherenendmontage tätig. Bei einem
Arbeitgeber: Kläger hat sich bereits vor dem Arbeitsunfall als nicht "teamfähig" erwiesen
Der Kläger hält die
Arbeitsgericht hält Kündigung weder für sittenwidrig noch für treuwidrig
Das Arbeitsgericht Solingen hat die Klage mit Urteil vom 10. Mai 2012 abgewiesen. Die
Kläger nimmt Berufung zurück
Nach der Erörterung in der Berufungsverhandlung am 15. Oktober 2012 vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf nahm der Kläger seine Berufung zurück, so dass das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen rechtskräftig geworden ist.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2012
Quelle: Landesarbeitsericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 14375
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