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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.08.2017
- 14 Sa 334/17 -
Betrugsmasche "Spoofing": Kassiererin handelt bei Herausgabe von Codes für Prepaid-Karten nicht grob fahrlässig
Mitarbeiterin befand sich in struktureller Unterlegenheit gegenüber den Betrügern
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Kassiererin, die auf eine Betrugsmasche hereinfällt und 124 Codes für Prepaid-Telefonkarten am Telefon herausgibt, nicht für den Schaden haften muss.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte ist seit dem 21. Juni 2015 in Teilzeit als
Erforderliche Sorgfalt wurde nicht in ungewöhnlich hohem Maße verletzt
Die Klage hatte vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf keinen Erfolg. Die Klägerin hatte die arbeitsvertragliche Ausschlussfrist nicht gewahrt. Nach dem Arbeitsvertrag kam daher eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2017
Quelle: Landesarbeitsgericht Düsseldorf/ra-online
- Arbeitsgericht Essen, Urteil vom 21.02.2017
[Aktenzeichen: 2 Ca 935/16]
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Dokument-Nr. 24769
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