wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2008
6 Sa 1809/07, 6 Sa 2199/07, 6 Sa 148/08, 6 Sa 2252/07, 6 Sa 157/08, 6 Sa 2256/07 -

Ex-Benq-Mitarbeiter siegen gegen Siemens

Informationsschreiben über Betriebsübergang inhaltlich nicht ausreichend

Von den sechs verhandelten Berufungsverfahren gegen die Siemens AG haben die Kläger und Klägerinnen in fünf Fällen Recht bekommen In dem sechsten Rechtsstreit sollen noch außergerichtliche Vergleichsverhandlungen unternommen werden. Für den Fall des Scheiterns ist in diesem Verfahren (6 Sa 157/08) für den 10.06.2008 um 10.00 Uhr ein Verkündungstermin für eine Entscheidung anberaumt worden.

Wie bereits in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht Wesel hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf das Informationsschreiben über den Betriebsübergang von der Siemens AG auf die BenQ Mobile als inhaltlich nicht ausreichend erachtet, so dass für die Klägerinnen und Kläger noch keine Frist für einen Widerspruch gegen den Übergang des jeweiligen Arbeitsverhältnisses zu BenQ begonnen hatte. Insbesondere war nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts die Identität des Firmenübernehmers nicht eindeutig genug dargestellt, da unter der neuen Adresse noch die Personalabteilung von der Siemens AG erreichbar war. Außerdem hätte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch mitgeteilt werden müssen, dass es sich der übernehmenden Firma nicht um die Muttergesellschaft BenQ aus Taiwan handelte, sondern um eine für die Übernahme extra neu gegründete deutsche Tochtergesellschaft namens BenQ GmbH & Co oHG, die lediglich mit einem Haftungskapital von 50.000 Euro ausgestattet war.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LArbG Düsseldorf vom 29.04.2008

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Betriebsübergang | Informationsinteresse | Informationspflichten

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5989 Dokument-Nr. 5989

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5989

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?