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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2008
- 6 Sa 1809/07, 6 Sa 2199/07, 6 Sa 148/08, 6 Sa 2252/07, 6 Sa 157/08, 6 Sa 2256/07 -
Ex-Benq-Mitarbeiter siegen gegen Siemens
Informationsschreiben über Betriebsübergang inhaltlich nicht ausreichend
Von den sechs verhandelten Berufungsverfahren gegen die Siemens AG haben die Kläger und Klägerinnen in fünf Fällen Recht bekommen In dem sechsten Rechtsstreit sollen noch außergerichtliche Vergleichsverhandlungen unternommen werden. Für den Fall des Scheiterns ist in diesem Verfahren (6 Sa 157/08) für den 10.06.2008 um 10.00 Uhr ein Verkündungstermin für eine Entscheidung anberaumt worden.
Wie bereits in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht Wesel hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf das Informationsschreiben über den Betriebsübergang von der Siemens AG auf die BenQ Mobile als inhaltlich nicht ausreichend erachtet, so dass für die Klägerinnen und Kläger noch keine Frist für einen Widerspruch gegen den Übergang des jeweiligen Arbeitsverhältnisses zu BenQ begonnen hatte. Insbesondere war nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts die Identität des Firmenübernehmers nicht eindeutig genug dargestellt, da unter der neuen Adresse noch die Personalabteilung von der Siemens AG erreichbar war. Außerdem hätte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch mitgeteilt werden müssen, dass es sich der übernehmenden Firma nicht um die Muttergesellschaft BenQ aus Taiwan handelte, sondern um eine für die Übernahme extra neu gegründete deutsche Tochtergesellschaft namens BenQ GmbH & Co oHG, die lediglich mit einem Haftungskapital von 50.000 Euro ausgestattet war.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LArbG Düsseldorf vom 29.04.2008
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Dokument-Nr. 5989
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