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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.08.2012
- 8 SaGa 14/12 -
Zugespitzte Äußerungen während eines Arbeitskampfes im Einzelfall zulässig
Äußerungen im Gesamtzusammenhang betrachtet noch von Meinungsfreiheit gedeckt
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, dass im Einzelfall während eines Arbeitskampfes auch zugespitzte Äußerungen zulässig sein können.
Die Verfügungsklägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, ein Unternehmen der Ernährungsindustrie (im Folgenden Arbeitgeberin), wurde von der
Arbeitgeberin verlangt Unterlassung herablassender Äußerungen bzw. Einwirkung auf Streikende
Im Rahmen der Tarifauseinandersetzung im Jahre 2012 skandierten die streikenden Arbeitnehmer Sprechchöre in Reimform, in denen es u.a. hieß, dass die
Äußerungen können nicht als Tatsachenbehauptungen im strafrechtlichen Sinne gewertet werden
Die Anträge hatten wie bereits vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf keinen Erfolg. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die beanstandeten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2012
Quelle: Landesarbeitsgericht Düsseldorf/ra-online
- Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 06.07.2012
[Aktenzeichen: 3 Ga 44/12]
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Dokument-Nr. 13991
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