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Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 16.10.2008
- 11 Sa 280/08 und 11 Sa 572/08 -
NRW: Lehrerin, die während des Unterrichts ein Kopftuch trägt, verstößt gegen Verhaltensregel und darf abgemahnt und gekündigt werden
Lehrerin verliert Streit um Kopftuchverbot
Auch eine Lehrerin für muttersprachlichen Unterricht in türkischer Sprache darf während des Unterrichts kein Kopftuch tragen. Dies gilt auch dann, wenn an dem Unterricht ausschließlich Schüler islamischer Religionsausrichtung teilnehmen. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Abmahnung und nachfolgenden Kündigung, die das beklagte Land ausgesprochen hat, weil die als
Lehrerin erteilt muttersprachlichen Unterricht in türkischer Sprache
Die 1977 geborene Klägerin ist seit September 2001 beim beklagten Land als
Schulleiter verbot Tragen des Kopftuches
Im August 2006 teilte der Schulleiter der Klägerin mit, dass das Tragen eines Kopftuchs während des Unterrichts mit der Neufassung des § 57 Abs. 4 Schulgesetz
Lehrerin klagt gegen Abmahnung und Kündigung
Die Klägerin wendet sich gegen die Rechtswirksamkeit der Abmahnung und der Kündigung. Sie ist der Auffassung, das
Arbeitsgericht wies die Klage ab
Das Arbeitsgericht hat die Klagen abgewiesen, im Wesentlichen mit folgender Begründung: Abzustellen sei nicht darauf, welches subjektive Motiv dem Tragen des Kopftuches zugrunde liege. § 57 Abs. 4 Schulgesetz
Landesarbeitsgericht bestätigt die Entscheidung des Arbeitsgerichts
Das Landesarbeitsgericht hat die Berufungen der Klägerin zurückgewiesen. Kündigung und vorausgehende Abmahnung seien wirksam.
Neutralität in der Schule
Die Klägerin habe gegen eine Verhaltensregel verstoßen. Das Land sei Schülern sowie Eltern zur Neutralität verpflichtet. Die Bestimmung des im Jahr 2006 neu geschaffenen § 57 Abs. 4 Schulgesetz
Keine Zweifel an Rechtmäßigkeit des Schulgesetz NRW
Zweifel an der Rechtmäßigkeit des § 57 Abs. 4 Schulgesetz
Das Gericht hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen zugelassen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilungen des Landesarbeitsgerichts Hamm
- Arbeitsgericht Herne, Urteil
[Aktenzeichen: 4 Ca 3415/06 und 6 Ca 649/07]
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Dokument-Nr. 6841
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