Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 26.08.2010
- 17 Sa 537/10 -
Falschgeld in Barkasse – Außerordentliche Kündigung wirksam
Kündigung als Verdachtskündigung zulässig
Eine außerordentliche Kündigung einer Angestellten, die allem Anschein nach Geld aus einer Barkasse gegen dilettantisch hergestelltes Falschgeld ausgetauscht hat, ist zulässig und wirksam. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Hamm.
In dem zugrunde liegenden Verfahren streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer außerordentlichen
Die jetzt 50-jährige Klägerin steht seit 1986 bei der Stadt Dortmund in einem Arbeitsverhältnis. Sie bearbeitet im Straßenverkehrsamt Führerscheinangelegenheiten und hat dabei Gebühren zu kassieren. Am 3. August 2009 wurde bei ihr eine Kassenprüfung vorgenommen. Dabei wurde in der Kasse Falschgeld gefunden. Die Beklagte geht davon aus, dass die Klägerin Geld aus der Kasse gegen Falschgeld ausgetauscht hat. Anders könne nicht erklärt werden, dass von dem Bestand in Höhe von 828 Euro der von der Klägerin geführten Kasse 650 Euro Falschgeld gewesen sei. Dieses Falschgeld sei auch sehr leicht als
Angestellte hat Euro-Scheine angeblich nicht als Falschgeld erkannt
Die Klägerin hat sich damit verteidigt, dass sie keine Euro-Scheine als Falschgeld erkannt habe. Innerhalb der letzten Wochen vor der Kassenprüfung habe der behördeneigene Kassenautomat häufiger Geldscheine nicht angenommen. Sie habe zwei bis dreimal versucht Geldscheine einzuzahlen, was nicht gelungen sei. Da dies ein altbekanntes Problem gewesen sei, habe sie die Scheine "aussortiert" und durch eigene Scheine ersetzt. Am 29. Juli habe sie die zuvor separat gesammelten Geldscheine in Höhe von 650 Euro in die Barkasse gelegt und sich 650 Euro aus der Kasse genommen, weil sie in dieser Höhe im Laufe der 6-7 Wochen am Kassenautomat Privatgeld eingesetzt habe. Sie sei nicht mehr dazu gekommen, dies ihrem Vorgesetzten mitzuteilen.
Stadt kündigt Arbeitsverhältnis fristlos
Mit Schreiben vom 13. August 2009 hat die Stadt Dortmund das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin fristlos hilfsweise mit sozialer Auslauffrist gekündigt und die
Dilettantisch hergestellte Geldscheine hätten Angestellten als Fälschung auffallen müssen
Das Arbeitsgericht Dortmund die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin blieb vor dem Landesarbeitsgericht Hamm ohne Erfolg. Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2010
Quelle: Landesarbeitsgericht Hamm/ra-online
- Arbeitsgericht Dortmund, Urteil
[Aktenzeichen: 10 Ca 4029/09]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10165
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10165
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.