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Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 09.09.2003
- 13 Sa 699/03 -
Verlust der Fahrerlaubnis für mehrere Monate rechtfertigt personenbedingte Kündigung eines Elektroinstallateurs
Keine zumutbare andere Beschäftigungsmöglichkeit
Verliert ein Arbeitnehmer für mehrere Monate seine Fahrerlaubnis, so kann dies seine personenbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn er für seine Tätigkeit auf eine Fahrerlaubnis angewiesen und eine andere Beschäftigungsmöglichkeit unzumutbar ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im August 2002 unternahm ein Elektroinstallateur unter Alkoholeinfluss eine Privatfahrt mit seinem
Wirksame personenbedingte Kündigung aufgrund Verlusts der Fahrerlaubnis
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts und wies daher die Berufung des Klägers zurück. Der Verlust
Keine andere Beschäftigungsmöglichkeit
Die Kündigung könne aber unwirksam sein, so das Landesarbeitsgericht, wenn die Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz, unter Umständen auch zu schlechteren Arbeitsbedingungen, bestehe. Es sei aber keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit ersichtlich, bei der der Kläger keine Fahrerlaubnis brauche. Es sei zu beachten, dass in einem Heizungs- und Sanitärbetrieb die Arbeiten nicht am Betriebssitz durchgeführt werden, sondern auf wechselnden Baustellen und die Monteure mit
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2017
Quelle: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Hannover, Urteil vom 07.02.2003
[Aktenzeichen: 7 Ca 523/02]
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Dokument-Nr. 24697
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