Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.01.2017
- 8 Sa 359/16 -
Von Arbeitnehmer als Schicksal bezeichnete vorherige Erkrankungen begründen nicht Nutzlosigkeit eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
Unwirksame krankheitsbedingte Kündigung aufgrund unterlassenen betrieblichen Eingliederungsmanagements
Wurde ein betriebliches Eingliederungsmanagement pflichtwidrig unterlassen, so ist die krankheitsbedingte Kündigung des erkrankten Arbeitnehmers unwirksam. Die Nutzlosigkeit eines betrieblichen Eingliederungsmanagements wird nicht dadurch begründet, dass der Arbeitnehmer seine vorherigen Erkrankungen als schicksalshaft bezeichnet. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit dem Jahr 2011 war der Arbeitnehmer einer Wellpappenproduktionsfirma für erhebliche Zeiträume arbeitsunfähig erkrankt. Die Tage der Arbeitsunfähigkeit beliefen sich im Jahr 2011 auf insgesamt 131, im Jahr 2012 auf 42, im Jahr 2013 auf 73 und im Jahr 2014 auf 164. Im Januar 2015 kam es mit dem Arbeitnehmer zu einem Gespräch im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements. In diesem gab der Arbeitnehmer an, seine Erkrankungen seien schicksalhaft. Ab dem Mai 2015 bestand durchgehend eine weitere Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitnehmer wurde daher im Februar 2016 krankheitsbedingt gekündigt. Ein betriebliches Eingliederungsmanagement fand nicht statt, da die Arbeitgeberin dieses aufgrund der Äußerung des Arbeitnehmers im Mai 2015 als
Arbeitsgericht gab Klage statt
Das Arbeitsgericht Ludwigshafen gab der Klage statt. Die
Landesarbeitsgericht verneint ebenfalls Wirksamkeit der personenbedingten Kündigung
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Arbeitgeberin zurück. Die
Darlegung der Nutzlosigkeit des betrieblichen Eingliederungsmanagements durch Arbeitgeber
Zwar sei die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine
Keine Nutzlosigkeit des betrieblichen Eingliederungsmanagements aufgrund Schicksalshaftigkeit der früheren Erkrankungen
Der Arbeitgeberin sei es nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts nicht gelungen darzulegen, dass das betriebliche Eingliederungsmanagement
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2017
Quelle: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Ludwigshafen, Urteil vom 22.06.2016
[Aktenzeichen: 3 Ca 456/16]
Jahrgang: 2017, Seite: 72 AA 2017, 72 | Zeitschrift: Arbeitsrecht Aktuell (ArbR)
Jahrgang: 2017, Seite: 147 ArbR 2017, 147 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht Rechtsprechungsreport (NZA-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 294 NZA-RR 2017, 294 | Zeitschrift für Tarifrecht (ZTR)
Jahrgang: 2017, Seite: 320 ZTR 2017, 320
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24875
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24875
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.