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Landesarbeitsgericht Rostock, Urteil vom 30.04.2008
- 3 Sa 195/07 -
Fehlen ohne Krankmeldung rechtfertigt Kündigung
Ausstellenlassen eines Gefälligkeitsattests stellt schwerwiegende Pflichtverletzung dar
Wer sich nicht krankmeldet und seinem Arbeitgeber erst später eine nachträglich ausgestellte Krankschreibung vorlegt, riskiert seinen Arbeitsplatz. Das hat das Landesarbeitsgericht Rostock entschieden.
Eine Lehrerin blieb zwei während der Schulferien anberaumten Dienstterminen unentschuldigt fern. Einige Tage später erhielt die Schulbehörde eine Krankmeldung nebst einem ärztlichen
Nachträgliche Krankschreibung nur bis maximal zwei Tage zulässig
Die Richter des Landesarbeitsgerichts Rostock gaben dieser
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.10.2009
Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
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Dokument-Nr. 8633
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