Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.11.2017
- 2 Sa 262 d/17 -
Stelle einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten darf ausschließlich für Frauen ausgeschrieben werden
Keine Entschädigung für männlichen Stellenbewerber
In Schleswig-Holstein darf die Stelle einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ausschließlich für Frauen ausgeschrieben werden, ohne dass ein nicht zum Zuge gekommener männlicher Bewerber eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verlangen kann. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein wie zuvor schon das Arbeitsgericht Lübeck entschieden.
Der beklagte Kreis hatte die Stelle einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ausgeschrieben. Hierauf bewarb sich der Kläger. Ihm wurde vom beklagten Kreis unter Berufung auf eine Auskunft des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung abgesagt, da nur Frauen die Funktion einer Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst ausüben könnten. Dies sah der Kläger nicht ein und verlangte eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG in Höhe des dreifachen Monatsverdienstes wegen geschlechtsspezifischer
Gesetzliche Grundlagen in Schleswig-Holstein sehen nur weibliche Gleichstellungsbeauftragte vor
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein wies die Klage ab. Zwar wurde der Kläger im Sinne von § 7 Abs. 1 AGG wegen seines Geschlechts benachteiligt, weil er als männlicher
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2018
Quelle: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein/ra-online
- Stellenanzeige "Frauen an die Macht" - Männlicher Bewerber hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Diskriminierung
(Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 18.05.2017
[Aktenzeichen: 7 Sa 913/16]) - Männlicher Bewerber hat Anspruch auf Entschädigung wegen Nichtberücksichtigung seiner Volontariats-Bewerbung bei der "taz.die tageszeitung"
(Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 05.06.2014
[Aktenzeichen: 42 Ca 1530/14])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25371
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25371
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.