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Landgericht Berlin, Urteil vom 02.08.2011
- 16 O 168/10 -
LG Berlin: Bezeichnung eines Medienpreises als „OSGAR“ unzulässig
Klage der Academy of Motion Pictures Arts and Sciences wegen Verletzung der Markenrechte erfolgreich
Die Axel-Springer-AG darf unter der Bezeichnung „OSGAR“ oder „Bild-OSGAR“ nicht mehr Auszeichnungen, Preise, Prämien, Prädikate oder Trophäen ausloben oder verleihen. Dies entschied das Landgericht Berlin.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte die Academy of Motion Pictures Arts and Sciences mit Sitz in Beverly Hills. Das Unternehmen vergibt seit 1929 für herausragende Leistungen im Filmbereich die Trophäe „Oscar“ und sah sich durch die jährliche Verleihung eines Preises unter dem Namen „OSGAR“ in Leipzig durch die Axel-Springer-AG in ihren Markenrechten verletzt.
Landgericht Berlin bejaht Verwechslungsgefahr aufgrund der Ähnlichkeit zur Bezeichnung "Oscar"
Das Landgericht Berlin folgte dieser Auffassung. Wegen der Ähnlichkeit beider Bezeichnungen bestehe
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2011
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online
- Opel-Blitz darf auf Spielzeugauto - Opel unterliegt im Streit um Markenverletzung durch Spielzeugautos
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Dokument-Nr. 12098
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