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Landgericht Berlin, Urteil vom 10.05.2012
- 16 O 199/11 -
LG Berlin untersagt Vervielfältigung und Verbreitung von ungenehmigten Filmaufnahmen zum Thema U-Bahn-Graffiti
Berechtigung zur Verwendung lässt sich weder aus dem Urheberrecht noch der Kunstfreiheit oder der Pressefreiheit ableiten
Das Landgericht Berlin hat dem Produzenten und Regisseur eines Films über U-Bahn-Graffiti in Berlin auf Klage der BVG untersagt, selbst oder durch andere Personen ungenehmigte Filmaufnahmen von Verkehrsmitteln bzw. Betriebsanlagen zu vervielfältigen oder zu verbreiten, soweit diese innerhalb dieser Verkehrsmittel oder Anlagen aufgenommen worden sind.
Im zugrunde liegenden Fall waren in dem beanstandeten Film Szenen zu sehen, in denen U-Bahnen mit
BVG hatte weder Herstellung noch Verwendung der Aufnahmen gestattet
Das Landgericht Berlin untersagte nun die Vervielfältigung und Verbreitung der
Filmproduzenten muss Auskunft über Umfang der kommerziellen Nutzung erteilen
Das Gericht hat den Filmproduzenten darüber hinaus verurteilt, der BVG Auskunft über den Umfang der kommerziellen Nutzung des Films zu erteilen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2012
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 13571
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