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Landgericht Berlin, Urteil vom 18.10.2016
- 29 O 407/15 -
Landgericht Berlin ordnet Räumung von Theater und Komödie am Kurfürstendamm an
Kündigung aufgrund von Zahlungsrückständen gerechtfertigt
Das Landgericht Berlin hat die Gesellschaft, die Theater und Komödie am Kurfürstendamm betreibt, zur Räumung und Herausgabe der von ihr innegehaltenen Räumlichkeiten verurteilt.
Nach den Ausführungen des Landgerichts bestehe nach den klägerseits vorgelegten Urkunden kein Zweifel mehr daran, dass die Klägerin als Gesellschaft nach luxemburgischem Recht wirksam gegründet und in das Handelsregister eingetragen worden sei. Auch sei davon auszugehen, dass sich der Hauptverwaltungssitz der Gesellschaft tatsächlich in Luxemburg befinde. Allenfalls komme stattdessen ein Verwaltungssitz in Deutschland in Betracht. Dann aber sei von einer rechtsfähigen Personengesellschaft nach deutschem Recht auszugehen.
LG sieht Klage als begründet an
In der Sache sei die Klage begründet, da die Beklagte seit März 2013 bis zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2016
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online
- Unterbliebene Zahlung der Prozesskosten eines früheren Räumungsprozesses eines Mieters ist kein Kündigungsgrund
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.2010
[Aktenzeichen: VIII ZR 267/09]) - BGH: Zur Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.02.2005
[Aktenzeichen: VIII ZR 6/04])
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Dokument-Nr. 23302
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