Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Berlin, Urteil vom 18.11.2009
- 4 O 89/09 -
LG Berlin: Einwilligungserklärung für Werbung muss eindeutig sein
Ungenaue Formulierung stellt Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und Bundesdatenschutzgesetz dar
Zeitungsverlage dürfen ihren Kunden auf dem Teilnahmecoupon für Gewinnspiele keine vorformulierte Erklärung unterschieben, mit der sie pauschal der Nutzung ihrer Daten für Werbezwecke zustimmen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden.
Der Teilnahmecoupon für ein Preisausschreiben der Welt am Sonntag enthielt eine vorformulierte
Umfang der Werbeangebote geht nicht eindeutig aus verwendeter Klausel hervor
Die Richter des Landgerichts Berlin sahen darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und das Bundesdatenschutzgesetz. Danach müssen vorformulierte Einwilligungsklauseln zur Weitergabe persönlicher Daten hinreichend bestimmt sein. Aus der verwendeten Klausel gehe aber nicht hervor, ob dem Teilnehmer auch Angebote von Dritten unterbreitet werden dürften. Im Dunkeln bliebe auch, mit welchen Angeboten der Teilnehmer rechnen müsse.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2010
Quelle: ra-online, Verbraucherzentrale
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9252
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9252
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.