wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 03.05.2016
5 S 9/15 -

Kostenminderung für Krankenzimmer wegen Baulärms setzt Angaben über Art der Bauarbeiten und des Baulärms sowie Intensität und Zeitraum des Baulärms voraus

Angabe "Baulärm und Staubentwicklung werktäglich zwischen 8 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr" zu pauschal

Einem Patienten kann zwar ein Minderungsrecht gemäß § 536 Abs. 1 BGB hinsichtlich der Kosten seines Krankenzimmers aufgrund von Baulärms zustehen. Dazu ist aber erforderlich, dass er Angaben über Art der Bauarbeiten und des Baulärms sowie Intensität und Zeitraum des Baulärms macht. Gibt er lediglich an, dass es werktäglich zwischen 8 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr zu Baulärm und Staubentwicklung gekommen sein soll, ist dies zu pauschal. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Patient eines Berliner Krankenhauses im August 2014 gemäß einer Wahlleistungsvereinbarung ein Komfort-Einbettzimmer gebucht. Aufgrund von Baulärm beanspruchte er nach dem Krankenhausaufenthalt eine Minderung des Zimmerpreises. Der Patient gab an, dass es werktäglich zwischen 8 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr zu Baulärm und Staubentwicklung gekommen sei. Da sich die Betreiberin des Krankenhauses weigerte ein Minderungsrecht anzuerkennen, erhob der Patient Klage.

Amtsgericht wies Klage ab

Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg wies die Klage ab. Es wertete die Buchung des Komfort-Einbettzimmers als Mietvertrag und verneinte einen Anspruch auf Minderung gemäß § 536 Abs. 1 BGB. Dagegen richtete sich die Berufung des Patienten.

Kein Recht zur Minderung des Zimmerpreises

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung des Patienten zurück. Ihm stehe kein Recht zur Minderung des Zimmerpreises aufgrund des Baulärms zu.

Unzureichende Angaben zur Art der Bauarbeiten und des Baulärms sowie Intensität und Zeitraum des Baulärms

Zwar sei es im fraglichen Zeitpunkt zu Baulärm gekommen, so das Landgericht, aus dem Angaben des Patienten lasse sich aber nicht entnehmen, inwieweit der Lärm das Einzelzimmer betraf. Aus dem Vortrag des Patienten lasse sich nicht entnehmen, ob und wenn ja zu welcher Gebrauchsminderung es gekommen ist. Zudem sei eine Ermittlung der Höhe der Minderung nicht möglich. Der Patient habe Angaben zur Art der Bauarbeiten und des Baulärms sowie Intensität und Zeitraum des Baulärms machen müssen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2018
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 10.07.2015
    [Aktenzeichen: 17 C 69/15]
Aktuelle Urteile aus dem Medizinrecht | Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Medizinrecht (MedR)
Jahrgang: 2017, Seite: 62
MedR 2017, 62

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25582 Dokument-Nr. 25582

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25582

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?