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Landgericht Berlin, Beschluss vom 06.11.2023
- 503 Qs 76/23 -
Keine Strafbarkeit wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bei Tragen eines FDJ-Hemdes
Wiederbelebung einer verfassungswidriger Organisation nicht zu befürchten
Obwohl die "FDJ in Westdeutschland" als verfassungswidrige Organisation verboten ist, stellt das Tragen eines FDJ-Hemdes keine Strafbarkeit nach § 86 a StGB dar. Denn die Wiederbelebung der verfassungswidrigen Organisation ist nicht zu befürchten. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten im Juli 2023 entschieden, dass das beschlagnahmte
Unzulässigkeit der Einziehung des FDJ-Hemdes
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Bürgerin. Die Einziehung des FDJ-Hemdes sei unzulässig. Durch das Tragen des Hemdes werde keine
Verfassungskonforme Einschränkung von § 86 a StGB
Angesichts der seit dem Jahr 1954 geänderten Gesellschaftslage lasse sich nach Ansicht des Landgerichts eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2023
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Beschluss vom 28.07.2023
[Aktenzeichen: 265a Is 57/23]
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Dokument-Nr. 33541
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