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Landgericht Berlin, Urteil vom 03.07.2015
- 63 S 305/14 -
Verzug der Mietzahlungen wegen verspätet ausgeübten Zurückbehaltungsrechts wegen fehlender Nebenkostenabrechnung
Voraussetzung ist Ausübung des Rechts vor oder spätestens mit Eintritt des Verzugs
Übt ein Mieter das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB aus, weil der Vermieter die Erteilung der Nebenkostenabrechnung unterlässt, so kommt er mit den Mietzahlungen nicht in Verzug. Dies gilt aber nur dann, wenn das Recht vor oder spätestens bei Eintritt des Verzugs erklärt wird. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung minderten im Zeitraum von November 2011 bis Dezember 2013 ihre
Recht zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs bestand
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieterin. Sie habe das
Verspätete Ausübung des Zurückbehaltungsrechts
Zwar schließe ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2015
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2015, 974/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 974 GE 2015, 974
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Dokument-Nr. 21538
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