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Landgericht Berlin, Urteil vom 25.06.2019
- 67 S 100/19 -
Mittels Formularmietvertrag auf Grundstücksmieter abgewälzte Gartenpflege kann Recht zum Fällen von Bäumen begründen
Unklare Regelungen zu Befugnis des Mieters gehen zu Lasten des Vermieters
Wird mittels eines Formularmietvertrags die Gartenpflege dem Grundstücksmieter auferlegt, so kann dies ein Recht zum Fällen schadhafter oder für den Mieter störender Bäume begründen. Sind die Regelungen zur Befugnis des Mieters im Mietvertrag nämlich unklar, so geht dies gemäß § 305 c Abs. 2 BGB zu Lasten des Vermieters. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Mieter eines Hausgrundstücks in Berlin mehrere Bäume gefällt. Damit waren die Vermieter nicht einverstanden und klagten auf Zahlung von
Amtsgericht wies Schadensersatzklage ab
Das Amtsgericht Berlin-Spandau wies die Schadensersatzklage ab. Seiner Auffassung nach haben die Mieter keine
Landgericht hält Regelung im Mietvertrag zur Gartenpflege für unklar
Das Landgericht Berlin entschied, dass die Mieter allein auf Grundlage des Mietvertrags berechtigt seien, schadhafte oder störende Bäume zu fällen. Der
Übergangener Einwand zum Ausdrücklichen Verbot des Bäumefällens
Das Landgericht entschied dennoch zu Gunsten der Vermieter. Denn das Amtsgericht habe den Einwand der Vermieter, bei Unterzeichnung des Mietvertrags darauf hingewiesen zu haben, dass das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2019
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Münster, Urteil vom 19.03.2019
[Aktenzeichen: 5 C 401/18]
Jahrgang: 2019, Seite: 920 GE 2019, 920
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Dokument-Nr. 27715
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