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Landgericht Berlin, Beschluss vom 18.11.2014
- 67 S 360/14 -
Nicht genehmigte Vermietung einer Wohnung an Touristen rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters ohne vorherige Abmahnung
Entgeltliche Überlassung von Wohnraum durch Mieter stellt schwerwiegende Vertragsverletzung dar
Vermietet ein Mieter ohne Genehmigung des Vermieters seine Wohnung an Touristen, so verletzt er schwerwiegend seine mietvertraglichen Pflichten. Der Vermieter ist in einem solchen Fall berechtigt, dass Mietverhältnis fristlos und ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall vermietete der Mieter einer Wohnung diese für 12 Tage im Februar 2014 an
Recht zur fristlosen Kündigung bei unberechtigter Vermietung des Wohnraums durch Mieter
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieter. Die
Vorherige Abmahnung war nicht erforderlich
Eine vorherige
Vermietung durch Ehefrau unbeachtlich
Soweit der Mieter vortrug, dass nicht er, sondern seine Ehefrau die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2015
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2015, 57/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 57 GE 2015, 57 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2015, Seite: 80 MDR 2015, 80 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2015, Seite: 31 WuM 2015, 31
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Dokument-Nr. 20498
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