wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Beschluss vom 18.11.2014
67 S 360/14 -

Nicht genehmigte Vermietung einer Wohnung an Touristen rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters ohne vorherige Abmahnung

Entgeltliche Überlassung von Wohnraum durch Mieter stellt schwerwiegende Vertragsverletzung dar

Vermietet ein Mieter ohne Genehmigung des Vermieters seine Wohnung an Touristen, so verletzt er schwerwiegend seine mietvertraglichen Pflichten. Der Vermieter ist in einem solchen Fall berechtigt, dass Mietverhältnis fristlos und ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall vermietete der Mieter einer Wohnung diese für 12 Tage im Februar 2014 an Touristen. Eine Genehmigung der Vermieter lag nicht vor. Sie kündigten daher das Mietverhältnis fristlos. Der Mieter verteidigte sich unter anderem mit dem Hinweis, dass nicht er, sondern seine Ehefrau in seiner Abwesenheit die Wohnung vermietet habe. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Recht zur fristlosen Kündigung bei unberechtigter Vermietung des Wohnraums durch Mieter

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieter. Die fristlose Kündigung sei nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB gerechtfertigt gewesen. Die entgeltliche Überlassung von Wohnraum an Dritte durch den Mieter stelle eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar, soweit es an einer entsprechenden Genehmigung des Vermieters fehlt. In einem solchen Fall sei dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten.

Vorherige Abmahnung war nicht erforderlich

Eine vorherige Abmahnung sei nach § 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BGB nicht erforderlich gewesen, so das Landgericht. Nach dieser Vorschrift sei eine Abmahnung entbehrlich, wenn die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. Dies sei dann der Fall, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Mieter nicht zur Überlassung der Mietsache an Dritte befugt und der Vertragsverstoß besonders schwerwiegend ist. Beides sei hier der Fall gewesen.

Vermietung durch Ehefrau unbeachtlich

Soweit der Mieter vortrug, dass nicht er, sondern seine Ehefrau die Vermietung vornahm, hielt das Landgericht dies für unbeachtlich. Denn zum einen müsse sich der Mieter nach § 278 BGB das Verhalten desjenigen zurechnen lassen, der auf seine Veranlassung mit der Mietsache in Berührung kommt. Dazu zählen etwa Familienangehörige. Zum anderen hätte in einem solchen Fall der Mieter gegen seine Obhutspflichten in erheblicher Weise verstoßen. Denn er müsse dafür Sorge tragen, dass es während seiner Abwesenheit zu keiner vertragswidrigen Überlassung der Mietsache an Dritte kommt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2015
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2015, 57/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2015, Seite: 57
GE 2015, 57
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2015, Seite: 80
MDR 2015, 80
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2015, Seite: 31
WuM 2015, 31

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 20498 Dokument-Nr. 20498

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss20498

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?