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Landgericht Berlin, Urteil vom 19.12.2012
- 67 S 363/12 -
Mieterhöhung: Keine Wohnwerterhöhung durch gemeinsamen Mietergarten
Mietergarten begründet daher keine Mieterhöhung
Steht sämtlichen Bewohnern eines Mietshauses ein Garten zur Verfügung, kann dies im Rahmen einer Mieterhöhung nicht berücksichtigt werden. Denn ein gemeinsamer Mietergarten führt nicht zu einer Erhöhung des Wohnwerts. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte eine Vermieterin von ihren Mietern die
Mietergarten nicht wohnwerterhöhend
Das Landgericht Berlin stellte fest, dass der gemeinsame Mietergarten nicht als wohnwerterhöhend im Rahmen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Wedding, Urteil vom 29.05.2012
[Aktenzeichen: 14 C 295/11]
Jahrgang: 2013, Seite: 270 GE 2013, 270
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Dokument-Nr. 16760
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