wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.3/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 17.10.2023
67 S 83/23 -

Abschluss eines Mietvertrags mit Studenten begründet keinen nachträglichen Anspruch auf Austausch einzelner Mieter

Häufige Ab- und Zugänge in Wohngemeinschaft nicht zwingend

Mieten Studenten eine Wohnung an, so begründet dies für sich genommen keinen Anspruch auf Austausch einzelner Mieter. Dass eine Wohngemeinschaft häufige Ab- und Zugänge verzeichnet, ist nicht zwingend. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2010 mieteten drei Studenten eine Wohnung in Berlin an. Dabei war der Vermieterin bewusst, dass die Studenten eine Wohngemeinschaft bilden wollten. In der Folgezeit kam es dreimal zum Austausch eines Mieters. Nunmehr weigerte sich die Vermieterin aber. Die Mieter erhoben daher Klage. Das Amtsgericht gab der Klage statt. Der Anspruch auf Zustimmung zum Mieterwechsel ergebe sich aus einer ergänzenden Vertragsauslegung. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Vermieterin.

Kein Anspruch auf Zustimmung zum Mieterwechsel

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieterin. Den Mietern stehe kein Anspruch auf Zustimmung zum Mieterwechsel aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung zu. Dafür fehle es bereits an der Voraussetzung, dass die Vermieterin bei Vertragsschluss davon ausging, dass sich häufig und in kurzen Zeitabständen ein Bedarf für eine Änderung der Zusammensetzung der in der Wohnung lebenden Personen ergeben könne bzw. werde. Allein der Umstand, dass die Mieter Studenten waren, genüge dafür nicht.

Häufige Ab- und Zugänge in Wohngemeinschaft nicht zwingend

Auch eine Wohngemeinschaft könne nach Ansicht des Landgerichts auf Konstanz und Dauer angelegt sein, jedenfalls für den oft nicht unerheblichen Zeitraum eines Studiums. Dass eine Wohngemeinschaft häufige Ab- und Zugänge aufweist, sei daher nicht zwingend.

Frühere Zustimmungen zum Austausch von Mietern unbeachtlich

Für unbeachtlich hielt das Landgericht den Umstand der früheren Zustimmungen der Vermieterin zum Austausch einzelner Mieter. Denn zum einen fehle den früheren Zustimmungen eine Aussagekraft hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen. Zum anderen sei es nicht zwingend Ausdruck eines Desinteresses an der Person des Mieters, wenn der Vermieter sich auf einen mieterseits gewünschten neuen Mieter einlässt. Vielmehr könne darin auch ein Entgegenkommen gegenüber seinen Mietern liegen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2024
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2023, 1196/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Austausch | Auswechslung | Mieterwechsel | Wechsel des Mieters | Student | Studentin | Wohngemeinschaft | WG
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2023, Seite: 1196
GE 2023, 1196

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33616 Dokument-Nr. 33616

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33616

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.3 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?