wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Bochum, Urteil vom 07.08.2018
I-12 O 85/18 -

Kein Anspruch des Mitbewerbers auf Unterlassung bei Verstoß gegen Daten­schutz­grund­verordnung

Mitbewerber darf Verstoß nicht abmahnen

Ein Mitbewerber darf einen Verstoß gegen die Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) nicht abmahnen, da ihm insofern kein Anspruch auf Unterlassung zusteht. Dies hat das Landgericht Bochum entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall mahnte ein Onlinehändler im Juni 2018 einen Mitbewerber unter anderem wegen Verstößen gegen die DSGVO ab. Da sich der Mitbewerber weigerte die Abmahnung zu akzeptieren, beantragte der Onlinehändler den Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtet auf Unterlassung.

Kein Anspruch auf Unterlassung bei Verstoß gegen DSGVO

Das Landgericht Bochum entschied gegen den Onlinehändler. Diesem stehe kein Anspruch auf Unterlassung wegen der Verstöße gegen die DSGVO zu. Die Verordnung enthalte in den Artikeln 77 bis 84 eine die Ansprüche von Mitbewerbern ausschließende und abschließende Regelung. Nicht jedem Verband stehe danach ein Recht zur Wahrnehmung der Rechte einer betroffenen Person zu, sondern nur bestimmten Einrichtungen, Organisationen und Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht unter weiteren Voraussetzungen. Hieraus sei zu schließen, dass der Gesetzgeber eine Erstreckung auf Mitbewerber des Verletzers nicht habe zulassen wollen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2018
Quelle: Landgericht Bochum, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Datenschutzrecht | Wettbewerbsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26629 Dokument-Nr. 26629

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26629

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?