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Landgericht Braunschweig, Urteil vom 14.02.2023
- 6 O 393/21 -
Landgericht weist Klimaklage gegen Volkswagen ab
Klage zwar zulässig aber unbegründet
Das Landgericht Braunschweig hat eine von Greenpeace unterstützte Klimaklage gegen die Volkswagen AG abgewiesen. Der Konzern halte sich an die Klimagesetze, das reiche aus, begründete das Landgericht.
In diesem Zivilverfahren nehmen die Klägerin und die beiden Kläger die Volkswagen AG in Anspruch. Sie werden dabei vom
LG: Von VW verursachte Emissionen sind zu dulden
Das LG hat die Klage abgewiesen. Die Klage ist zwar in wesentlichen Teilen zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg. Jedenfalls sind die Kläger nach § 1004 Abs. 2 BGB zur
VW hält geltenden öffentlich-rechtliche Vorschriften ein
Die Verpflichtung der Beklagten kann dabei nicht weiterreichen als die dem Staat aus den Grundrechten unmittelbar erwachsenen Schutzpflichten. Nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluss vom 18.1.2022 hat der Gesetzgeber mit der Einführung des zum 31.08.2021 in Kraft getretenen Bundesklimaschutzgesetzes (KSG) seinen aus den Grundrechten ergebenen Schutzpflichten gegenüber den Bürgern genügt. Die Beklagte hält sich auch an die geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2023
Quelle: Landgericht Braunschweig, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32664
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