Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Bremen, Urteil vom 22.02.2017
- 12 O 203/16 -
Werbung für "Gewinnreise" untersagt
Inanspruchnahme eines "Gewinns" darf nicht mit Erhebung zusätzlicher Kosten verknüpft werden
Das Landgericht Bremen hat dem Reiseanbieter Kompass Holidays GmbH, Bremen, untersagt, in Werbeschreiben mitzuteilen, dass der jeweilige Werbeadressat eine Reise gewonnen habe, wenn der Gewinner der Reise gleichwohl Kosten, insbesondere für einen Kerosinzuschlag, Flughafenzuschlag und/oder Saisonzuschlag, für die Reise tragen muss.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Unternehmen im April 2016 Werbeschreiben, sogenannte Gewinnmitteilungen, an Verbraucher verschickt. In diesem Schreiben wurde dem Verbraucher mitgeteilt, dass er eine 8-tägige Traumreise für zwei Personen in die Türkei gewonnen habe. Es wurde dann darauf hingewiesen, dass nur ein eventueller Flughafenzuschlag und/oder ein eventueller Saisonzuschlag anfielen. In einer Anlage zu dem Schreiben wurde dann unter der Rubrik "exklusive Leistungen" darauf hingewiesen, dass ein "Kerosinzuschlag" in Höhe von ca. 49 Euro vor Ort bei der Reiseleitung zu zahlen sei.
LG gibt Klage der Wettbewerbszentrale statt
In seiner Entscheidung teilt das Landgericht Bremen die Auffassung der Wettbewerbszentrale, dass die Inanspruchnahme eines "Gewinns" nicht mit der Erhebung zusätzlicher Kosten verknüpft werden darf (Nr. 17 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG).
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2017
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online
- BGH entscheidet zur Strafbarkeit falscher Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen im Versandhandel
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.05.2008
[Aktenzeichen: 1 StR 166/07]) - BGH verbietet irreführende Werbung mit 0190er-Rufnummern für angebliche Gewinne
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.06.2005
[Aktenzeichen: I ZR 279/02])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24006
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24006
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.