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Landgericht Coburg, Urteil vom 11.11.2009
- 13 O 184/09 -
LG Coburg zu den Voraussetzungen für angemessene Schmerzensgeldforderungen
Zwei Wochen nach Unfall ausgestellte Atteste liefern keinen ausreichenden Zusammenhang zwischen Schmerzen und Unfall
Das Opfer eines Verkehrsunfalls muss erlittene Verletzungen und Schmerzen nachweisen, da nur anhand nachgewiesener Unfallfolgen das Schmerzensgeld bemessen kann. Dies hat das Landgericht Coburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall erlitt der klagende Fahrradfahrer bei einem Verkehrsunfall mit einem Pkw offene Wunden am rechten Augenlid, am rechten Unterkiefer und am linken Knie. Weiterhin wurde sein Gebiss verletzt, so dass ein Zahn abbrach und zwei Zähne gelockert wurden. Nach einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus musste sich der Kläger 10 zahnärztlichen Behandlungen unterziehen, bis die Zahnlücke geschlossen war.
Beklagte Haftpflichtversicherung hält Schmerzensgeldansprüche des Klägers für überzogen
Die beklagte
Kläger liefert keine ausreichenden Beweise für Schmerzen als Unfallfolge
Das Landgericht Coburg gab dem Kläger nur zu einem geringen Teil Recht. Es verurteilte die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2010
Quelle: ra-online, LG Coburg
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Dokument-Nr. 9547
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