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Landgericht Coburg, Urteil vom 03.09.2008
- 13 O 334/08 -
Zahlung eines Schuldners, der kurz darauf Insolvenzantrag stellt, kann vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden
Die Insolvenz eines Unternehmens trifft häufig auch seine Gläubiger hart. Wer hingegen kurz vor der Insolvenz noch an "sein" Geld gekommen ist, pflegt durchzuatmen. Doch er sollte sich nicht zu früh freuen: In bestimmten Fällen kann der Insolvenzverwalter nämlich derartige Zahlungen zurückverlangen.
Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Coburg, mit der ein drei Wochen vor dem Insolvenzantrag befriedigter Gläubiger zur
Sachverhalt
Der Beklagte hatte der später insolventen Firma im Januar 2008 ein Darlehen in Höhe von 6.300 € gewährt. Als bereits die erste Tilgungsrate für Februar 2008 ausblieb, erklärte er noch im Februar die außerordentliche Kündigung des Kredits. Daraufhin zahlte das Unternehmen Anfang März den kompletten Darlehensbetrag zurück. Ende März stellte es dann Insolvenzantrag, kurz darauf wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und ein
Gerichtsentscheidung
Mit Recht, wie das Landgericht Coburg entschied. Denn die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 24.10.2008
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Dokument-Nr. 6881
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