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Landgericht Coburg, Urteil vom 12.03.2008
- 21 O 645/07 -
Sturz auf wegrutschender Gummimatte: Zu den Anforderungen an die Absicherung eines Hauszugangs
Wenn die Anti-Rutsch-Matte zur Rutschfalle wird
Die kalte Jahreszeit verlangt auch Hauseigentümern besondere Vorsicht und Vorsorge ab. So müssen sie sicherstellen, dass im Zugangsbereich ihres Anwesens ausgelegte Fußmatten nicht im Zusammenspiel mit sich darunter bildendem Eis zur gefährlichen Rutschfalle werden. Anderenfalls haften sie für Stürze von Hausbesuchern.
Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Coburg, mit der ein
Sachverhalt
Zu dem Hausanwesen des Beklagten führt eine Holzbrücke über einen Teich. Bei eiskaltem Novemberwetter mit Blitzeis wollte die Klägerin in die Arztpraxis in dem Haus. Auf der Holzbrücke lag eine "rutschfeste"
Gerichtsentscheidung
Das sah das Landgericht Coburg genauso. Den Beklagten traf die Pflicht, Patienten, die die Praxis aufsuchten, möglichst vor Schäden zu bewahren. Nachdem es allgemein bekannt ist, dass sich auf Brücken über Gewässer durch aufsteigende Feuchtigkeit Glätte bilden kann, hätte er sicherstellen müssen, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2008
Quelle: ra-online, LG Coburg
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Dokument-Nr. 7061
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