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Landgericht Coburg, Urteil vom 06.04.2010
- 22 O 193/09 -
LG Coburg zur Frage der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages
Bankkunde hätte im Hinblick auf Zahlungsschwierigkeiten Restschuldversicherung abschließen oder von Widerrufsrecht Gebrauch machen können
Ein Bankkunde, der einen Darlehensvertrag abgeschlossen hat und die Ratenzahlung wegen finanziellen Engpässen einstellt, kann sich nicht darauf berufen, dass der Vertrag der Bank aufgrund des Abschlusses in einer Zwangslage sittenwidrig war, wenn die Bank nachweisen kann, dass die Raten eine zeitlang beglichen wurden und der Kunde weder von einer Restschuldversicherung noch von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollte. Dies entschied das Landgericht Coburg.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte eine
Darlehen muss in der Regel auch bei Sittenwidrigkeit zurückgezahlt werden
Das Landgericht gab dem Rückzahlungsanspruch der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2010
Quelle: ra-online, Landgericht Coburg
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Dokument-Nr. 9778
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