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Landgericht Coburg, Urteil vom 18.01.2000
- 32 S 125/99 -
LG Coburg: Reisebüro muss bei ausbleibender Lieferung von Eintrittskarten wegen Konkurses des "Ticket-Maklers" Kaufpreis zurückzuerstatten
Reisebüro ist als Vertragspartner anzusehen
Dem Kunden eines Reisebüros muss ausdrücklich gesagt werden, wenn ein "Ticket-Makler" als eigentlicher Verkäufer beauftragt wird. Geschieht dies nicht haftet das Büro, wenn der Zwischenverkäufer Konkurs geht und er die Karten nicht liefern kann. Dies entschied das Landgericht Coburg.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Fußballfan in einem
Reisebüro erklärt, dass kein Vertrag mit dem klagenden Fußballfan bestanden habe
Der so „Gefoulte“ wollte nun wenigstens vom
Wer eine Eintrittskarte im Reisebüro bucht, darf dieses auch als Vertragspartner ansehen
Doch vor den Coburger Gerichten riss die WM-Negativserie des Klägers. Die Beweisaufnahme am Amtsgericht ergab, dass eine Preisliste für die
Das Urteil ist aus dem Jahre 2000 und erscheint im Rahmen der Reihe "Fußballurteile".
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2010
Quelle: ra-online, Landgericht Coburg
- Amtsgericht Coburg, Urteil
[Aktenzeichen: 11 C 320/99]
- BGH: "Schwarzhandel" mit Bundesligakarten kann nur teilweise untersagt werden
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.09.2008
[Aktenzeichen: I ZR 74/06]) - VIP-Logen-Karten für ein Fußballspiel: Kündigung eines Personalleiters nach Annahme eines teuren Kundengeschenks gerechtfertigt
(Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.2009
[Aktenzeichen: 9 Sa 572/08])
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Dokument-Nr. 9750
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