wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Beschluss vom 15.09.2008
32 S 61/08 -

Sechs Jahre laufender Leasingvertrag für einen Kopierer ist nicht sittenwidrig

Leasingverträge nur in absoluten Ausnahmefällen nicht bindend, z.B. bei auffälligem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

In Zeiten knapper Kassen erscheinen bei größeren Anschaffungen Leasingverträge sowohl Unternehmen als auch privaten Haushalten zunehmend attraktiver. Doch Vorsicht: Mit dem Vertragsschluss verpflichtet man sich regelmäßig mehrere Jahre. Und selbst wenn die Leasingraten sich mächtig summieren, ist der Vertrag nur im absoluten Ausnahmefall nicht bindend.

Das zeigen jetzt veröffentlichte Entscheidungen von Amts- und Landgericht Coburg in einem Fall, bei dem es um die Wirksamkeit eines Leasingvertrages für einen Kopierer (nebst Zubehör) ging. Der Leasingnehmer berief sich ohne Erfolg darauf, sechs Jahre Laufzeit und Gesamtzahlungen von fast 10.000,- seien sittenwidrig. Weil es sich um hochwertige Geräte handelte, sahen die Gerichte kein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.

Sachverhalt

Der Beklagte leaste ab 2002 einen damals neuwertigen Kopierer inklusive Zubehör. Die Grundmietzeit betrug sechs Jahre bei monatlichen Leasingraten von gut 130,- €. Ab Mitte 2005 wollte er jedoch nicht mehr bezahlen. Er hielt den Vertrag für sittenwidrig, weil der Anschaffungspreis überteuert sei. Die Leasingfirma klagte die noch offenen rund 4.200,- € ein. Der Beklagte zahlte nach Klageerhebung zwar, aber nach seiner Darstellung nur "versehentlich". Die Verfahrenskosten hatte er seiner Meinung nach nicht zu tragen.

Kosten für Finanzierung und steuerlichen Vorteile des Leasingnehmers sind zu berücksichtigen

Das sahen die Coburger Gerichte anders. Ein für die Annahme von Sittenwidrigkeit erforderliches auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung lag nicht vor. Zum einen hätte der Beklagte für das geleaste Kopiersystem mindestens 6.300,- € bezahlen müssen. Zum anderen sind auch die, so dass ohnehin nicht einfach (mutmaßlicher) Kaufpreis und Leasingraten gegenübergestellt werden können. Die Leasingfirma war daher im Recht, der Beklagte musste bezahlen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 24.04.2009

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Coburg, Urteil vom 29.05.2008
    [Aktenzeichen: 11 C 1723/07]
Aktuelle Urteile aus dem Vertragsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Laufzeitregelung | Leasing | Sittenwidrigkeit | Vertragsschluss

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7766 Dokument-Nr. 7766

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss7766

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?