Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Coburg, Beschluss vom 07.04.2008
- 33 S 4/08 -
Kosmetikschule: Wenn sich ein versprochenes Diplom als Urkunde entpuppt
Rücktrittsrecht für Teilnehmerin an einem mehrwöchigen Kosmetikseminar
Qualifizierungsnachweise sind enorm wichtig, um am Arbeitsmarkt bestehen zu können. Wer gegen Gebühr an einem Lehrgang teilnimmt, hat daher ein erhebliches Interesse, am Ende einen allgemein anerkannten Abschluss zu erwerben. Wird ihm ein „Diplom“ versprochen, obwohl der Ausbilder ein solches nicht vergeben kann, dann braucht er die Lehrgangsgebühren nicht zu bezahlen.
Das entschieden Amts- und Landgericht Coburg und wiesen die Klage einer privaten
Sachverhalt
Die fortbildungswillige Beklagte meldete sich bei der Klägerin, einer privaten
Gerichtsentscheidung
Zu Unrecht, wie die Coburger Gerichte feststellten. Nach ihrer Auffassung schuldete die Klägerin aufgrund des eindeutigen Vertragstextes die Ausstellung eines Diploms. Diese Bezeichnung als akademischer Grad können aber nur Hochschulen vergeben, was wiederum der Durchschnittsverbraucher nicht wissen muss. Vielmehr durfte die Beklagte eine Qualifizierung durch eine staatliche Stelle erwarten. Dass
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 18.04.2008
- Amtsgericht Coburg, Urteil vom 13.12.2007
[Aktenzeichen: 15 C 998/07]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 5931
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss5931
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.