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Landgericht Coburg, Beschluss vom 31.05.2010
- 33 S 9/10 -
LG Coburg zur Frage der Rückzahlung eines abgehobenen Sparguthabens
Besitzer eines Sparbuches darf nicht immer frei über abgehobenes Geld verfügen
Eine Bank ist verpflichtet, demjenigen Geld auszuzahlen, der im Besitz eines Sparbuches ist. Dennoch kann der Sparbuchbesitzer nicht immer frei über das Geld verfügen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte eine mittlerweile volljährige Tochter gegen ihren
Vater hatte keinen Anspruch auf das abgehobene Geld
Das Amtsgericht Kronach gab der Klage der Tochter statt, was durch das Landgericht Coburg im Berufungsverfahren bestätigt wurde. Es wurde zunächst von den Gerichten festgestellt, dass es Fälle gibt, in denen ein naher Angehöriger ein
Vater hat Einzahlungsbeträge angeblich mit eigenem Geld aufgerundet
Im Berufungsverfahren meinte der Kläger, dass es sich bei dem eingezahlten Geld deshalb nicht um das Geld seiner Tochter gehandelt habe, weil er die jeweiligen Einzahlungsbeträge mit eigenem Geld aufgerundet habe. Nach Auffassung des Landgerichts Coburg änderte dies jedoch nichts daran, dass es sich offensichtlich um das Geld der Tochter gehandelt hat. Es sei davon auszugehen, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2010
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
- Amtsgericht Kronach, Urteil vom 15.12.2009
[Aktenzeichen: 1 C 339/09]
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Dokument-Nr. 10022
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