Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2010
- 12 O 312/10 -
"Seite wird gründlich überarbeitet" – Internetpräsenz in Bearbeitung bedarf keines Impressums
Vorschalt-Seite stellt keine geschäftsmäßige Betätigung dar und unterfällt nicht der Regelung des § 5 Abs. 1 TMG
Eine Internetpräsenz, die sich im Aufbau oder in einer grundlegenden Überarbeitung befindet und den Hinweis enthält, dass der Besucher der Seite in einigen Tagen noch einmal vorbeischauen soll oder über eine angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer Kontakt mit dem Betreiber der Seite aufnehmen kann, benötigt kein Impressum gemäß § 5 Abs. 1 TMG. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf.
Im zugrunde liegenden Fall entdeckte die Klägerin unter einer Internetadresse eine so genannte Vorschalt-Seite. Diese beinhaltete ein Firmenlogo, den Slogan "alles für die Marke" und darüber hinaus den Hinweis, dass die Seite gründlich überarbeitet werde und die Bitte an den Besucher der Seite, den Internetauftritt in einigen Tagen noch einmal aufzusuchen. Zur Kontaktaufnahme war zudem eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer angegeben.
Abgemahnter gibt Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab, verweigert jedoch Zahlung von Anwaltskosten
Da die Seite kein
Abmahnung war ungerechtfertigt
Zu Recht, wie das Landgericht Düsseldorf befand. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2011
Quelle: ra-online (ac)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10855
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10855
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.