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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.06.2022
25 S 56/21 -

Sieben Meter hohes Holzkreuz muss aus Garten entfernt werden

Kreuz stellt eine rechtswidrige Eingentums­beeinträchtigung dar

Das Landgericht Düsseldorf hat die Berufung einer gläubigen Düsseldorfer Rentnerin, die in ihrem Garten ein etwa 7 Meter hohes Holzkreuz aufgestellt hat, zurückgewiesen.

Ihre Nachbarin lebte mit ihr in einer Wohnungseigentümergemeinschaft und fühlte sich durch das Kreuz gestört. Sie erhob Klage vor dem Amtsgericht Düsseldorf und verlangte, dass die Beklagte das Kreuz wieder beseitigt. Die Klage hatte Erfolg. Die Beklagte legte gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung ein.

Optische Beeinträchtigung der Wohnanlage aufgrund der massiven Höhe

Wie das Landgericht nun entschied, hat das Amtsgericht die Beklagte zu Recht zur Beseitigung des Kreuzes verpflichtet. Bereits aufgrund der massiven Höhe handele es sich um eine optische Beeinträchtigung der Wohnanlage. Auf einen vernünftigen Betrachter wirke das Kreuz wie ein störender Fremdkörper. Es führe nämlich dazu, dass der Garten sein Erscheinungsbild als Garten in weiten Teilen verliere und stärker die Züge einer Gedenkstätte annehme. Für die Klägerin sei das Kreuz auch deutlich sichtbar. Das Gericht war nach der durchgeführten Beweisaufnahme schließlich nicht davon überzeugt, dass die Klägerin - wie die Beklagte zuvor behauptet hatte - in die Errichtung des Kreuzes eingewilligt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2022
Quelle: Landgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)

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Kommentare (1)

 
 
Anton schrieb am 29.06.2022

Im Grundgesetz steht "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."

Dieser Aussage widerspricht das Gericht vollständig.

In diesem Fall geht es um 2 gleichberechtigte Personen. Die eine, eine gläubige Rentnerin und einer scheinbar ungläubigen Frau.

Das Gericht entscheidet für nur eine Person. Das Grundgesetz bleibt außer Acht!

Sprichwort:

Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand!

- Auf hoher See muss man immer auf Gott vertrauen, weil

man in solcher Gefahr ist.

- Das hat man verglichen mit dem Gericht. Der normale

Mensch, der ist ja da auch völlig verloren, der kennt

sich nicht aus, fühlt sich in lauter Fallstricke

gefangen.

- Und es gibt ein schönes Sprichwort, das heißt: "Vor

Gericht braucht man drei Säcke: einen mit Papier,

einen mit Geld und einen mit Geduld".

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