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Landgericht Duisburg, Urteil vom 12.10.2012
- 7 S 51/12 -
Rechtsanwaltskosten: Rechtsanwalt muss bei wirtschaftlich unvernünftiger Vergütungsvereinbarung nach Treu und Glauben über Vergütung genau aufklären
Verstoß gegen Aufklärungspflicht berechtigt Auftraggeber zur Zahlungsverweigerung
Klärt ein Rechtsanwalt seinen Auftraggeber nicht oder nicht genügend über die anfallenden Kosten der Vertretung auf, so ist dieser berechtigt die Zahlung zu verweigern. Dies hat das Landgericht Duisburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Frau wurde im Zusammenhang mit einer Abmahnung dazu aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Des Weiteren wurde ein Schandersatzanspruch in Höhe von 750 € geltend gemacht. Sie beauftragte aufgrund dessen eine
Rechtsanwältin hatte Anspruch auf Erstberatungsgebühr
Das Landgericht Duisburg stellte fest, dass die
Verletzung der Aufklärungspflicht durch Anwältin
Die Anwältin habe nach Ansicht des Landgerichts gegen die
Nennung von Maximal- und Minimalbeträgen genügen nicht zur Aufklärung
Das Landgericht folgt auch nicht der Meinung der Anwältin, sie sei ihrer
Systematische Irreführung der Auftraggeberin lag vor
Das Gericht sah in dem Verhalten der Anwältin eine systematische Irreführung der Auftraggeberin. Denn sie kam nicht nur ihrer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2013
Quelle: Landgericht Duisburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr, Urteil vom 29.03.2012
[Aktenzeichen: 12 C 1134/11]
Jahrgang: 2013, Seite: 1614 NJW 2013, 1614 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 434 NJW-RR 2013, 434
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Dokument-Nr. 16048
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