wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Duisburg, Urteil vom 12.10.2012
7 S 51/12 -

Rechtsanwaltskosten: Rechtsanwalt muss bei wirtschaftlich unvernünftiger Vergütungs­vereinbarung nach Treu und Glauben über Vergütung genau aufklären

Verstoß gegen Aufklärungspflicht berechtigt Auftraggeber zur Zahlungs­verweigerung

Klärt ein Rechtsanwalt seinen Auftraggeber nicht oder nicht genügend über die anfallenden Kosten der Vertretung auf, so ist dieser berechtigt die Zahlung zu verweigern. Dies hat das Landgericht Duisburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Frau wurde im Zusammenhang mit einer Abmahnung dazu aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Des Weiteren wurde ein Schandersatzanspruch in Höhe von 750 € geltend gemacht. Sie beauftragte aufgrund dessen eine Rechtsanwältin mit der außergerichtlichen Vertretung. Diese fertigte eine Unterlassungserklärung an und berechnete auf Grundlage der Vergütungsvereinbarung dafür eine Geschäftsgebühr von fast 2.600 €. Die Auftraggeberin hielt dies für zu hoch und weigerte sich zu zahlen. Daraufhin erhob die Rechtsanwältin Klage auf Zahlung. Das Amtsgericht Mühlheim wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Anwältin.

Rechtsanwältin hatte Anspruch auf Erstberatungsgebühr

Das Landgericht Duisburg stellte fest, dass die Rechtsanwältin einen Anspruch auf Zahlung einer Erstberatungsgebühr zugestanden habe. Die Auftraggeberin sei jedoch nur zu Zahlung der wirklich entstandene Gebühr in Höhe von 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer verpflichtet gewesen. Ein weitergehender Anspruch habe der Anwältin nicht zugestanden.

Verletzung der Aufklärungspflicht durch Anwältin

Die Anwältin habe nach Ansicht des Landgerichts gegen die Aufklärungspflicht verletzt. Es sei zu beachten gewesen, dass ein krasses Missverhältnis zwischen dem wirtschaftlichen Vorteil der außergerichtlichen Vertretung (möglicher Erlass der Schadenersatzforderung) und den dafür aufzuwenden Kosten (Geschäftsgebühr von fast 2.600 €) bestand. Die Höhe der Gebühren habe daher, das von der Auftraggeberin verfolgte wirtschaftliche Ziel sinnlos gemacht. Aus diesem Grund habe die Anwältin unaufgefordert - nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) über die die voraussichtliche Höhe ihrer Vergütung aufklären müssen.

Nennung von Maximal- und Minimalbeträgen genügen nicht zur Aufklärung

Das Landgericht folgt auch nicht der Meinung der Anwältin, sie sei ihrer Aufklärungspflicht durch die im Zusammenhang mit der Vergütungsvereinbarung erfolgten Mitteilung eines Kostenrahmens von 2.600 € bis 226 € für die Erstberatung auseichend nachgekommen. Denn dadurch werde der unzutreffende Eindruck erweckt, die Kosten der Beauftragung würden möglicherweise nur 226 € betragen. Tatsächlich habe aber nach der Vergütungsvereinbarung ein bereits viel höherer Betrag festgestanden.

Systematische Irreführung der Auftraggeberin lag vor

Das Gericht sah in dem Verhalten der Anwältin eine systematische Irreführung der Auftraggeberin. Denn sie kam nicht nur ihrer Aufklärungspflicht nicht nach, sondern teilte der Auftraggeberin noch mit, dass sie durch das vorgeschlagene Vorgehen wirtschaftlich gesehen die geringsten Risiken eingehe und die Kosten immer in einem sachgerechten Verhältnis zu dem Wert, um den es geht, stehen. Diesbezüglich sei auch zu berücksichtigen gewesen, dass die von der Anwältin umformulierte Unterlassungserklärung weitgehend dem Inhalt der vom Abmahner vorformulierten Unterlassungserklärung entsprach.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2013
Quelle: Landgericht Duisburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr, Urteil vom 29.03.2012
    [Aktenzeichen: 12 C 1134/11]
Aktuelle Urteile aus dem Anwaltliches Gebührenrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2013, Seite: 1614
NJW 2013, 1614
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 434
NJW-RR 2013, 434

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16048 Dokument-Nr. 16048

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16048

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?