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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.12.2023
- 2-13 S 27/23 -
Unzulässige Teilanfechtung der Beschlüsse über Anpassung der Vorschüsse und Einforderung von Nachschüssen
Möglichkeit der Gesamtanfechtung der Jahresabrechnung
Die Teilanfechtung der Beschlüsse über die Anpassung der Vorschüsse oder die Einforderung von Nachschüssen ist nach neuem Recht nicht mehr möglich. Vielmehr muss die gesamte Jahresabrechnung angefochten werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2022 hat ein Wohnungseigentümer vor dem Amtsgericht Marburg eine Klage auf Anfechtung einzelner Positionen von auf einer Eigentümerversammlung getroffenen Beschlüsse über die Anpassung der
Teilanfechtung einzelner Positionen einer Jahresabrechnung nicht mehr möglich
Das Landgericht Frankfurt a.M. folgte der Entscheidung des Amtsgerichts. Zwar habe nach altem Recht die Anfechtung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2024
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/WuM 2024, 104/rb)
- Amtsgericht Marburg, Urteil vom 07.03.2023
[Aktenzeichen: 9 C 476/22 (84)]
Jahrgang: 2024, Seite: 157 MDR 2024, 157 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2024, Seite: 104 WuM 2024, 104
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Dokument-Nr. 33950
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