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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.07.2023
- 2-13 S 94/22 -
Keine Nichtigkeit eines Beschlusses wegen Angabe eines Ca.-Betrags bei Sonderumlage
Möglichkeit der Anfechtung des Beschlusses
Wird in einem Beschluss über eine Sonderumlage ein Ca.-Betrag angegeben, so ist der Beschluss nicht wegen mangelnder Bestimmtheit nichtig. Er kann aber angefochten werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im Dezember 2020 in Hessen wurde ein
Amtsgericht wies Klage ab
Das Amtsgericht Friedberg wies die Klage ab. Seiner Auffassung nach sei der
Landgericht verneint Nichtigkeit des Beschlusses über Sonderumlage
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Klägerin. Der
Möglichkeit der Anfechtung des Beschlusses
Nach Ansicht des Landgericht wäre aber die Anfechtung des Beschlusses möglich gewesen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2023
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/GE 2023, 860/rb)
- Amtsgericht Friedberg, Urteil vom 26.08.2022
[Aktenzeichen: 2 C 848/21]
Jahrgang: 2023, Seite: 860 GE 2023, 860
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Dokument-Nr. 33317
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