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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.09.2023
- 2-13 S 98/21 -
Recht zum Betreten einer Sondernutzungsfläche zwecks Erreichen einer Gemeinschaftsfläche
Sondernutzungsrecht unterliegt immanenter Schranke
Kann eine Gemeinschaftsfläche nur über eine Sondernutzungsfläche erreicht werden, so besteht ein Recht auf Betreten der Sondernutzungsfläche. Insofern unterliegt das Sondernutzungsrecht einer immanenten Schranke. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten mehrere Wohnungseigentümer im Jahr 2019 vor dem Amtsgericht Hanau gegen eine andere Wohnungseigentümerin auf Zutrittsgewährung zu einer Hoffläche. An der Hoffläche bestand ein
Anspruch auf Zugangsgewährung zur Gemeinschaftsfläche
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Kläger. Ihnen stehe ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2024
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/WuM 2023, 773/rb)
- Amtsgericht Hanau, Urteil vom 15.10.2021
[Aktenzeichen: 94 C 103/19 (94)]
Jahrgang: 2023, Seite: 773 WuM 2023, 773
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Dokument-Nr. 33648
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