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Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.03.2021
- 2-13 T 7/21 -
Anspruch des Wohnungseigentümers auf Absage der Eigentümerversammlung wegen befürchteter Unzulässigkeit wegen Corona
Möglicher Verstoß gegen Coronaschutzverordnung bei Durchführung der Versammlung
Besteht die Gefahr, dass durch eine Eigentümerversammlung gegen die Coronaschutzverordnung verstoßen wird, so steht dem Wohnungseigentümer ein Anspruch auf Absage der Versammlung zu. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Angang November 2020 wollten sich die 10 Wohnungseigentümer einer hessischen Wohnungseigentümergemeinschaft in einem Raum einer geschlossenen Gaststätte zu einer Eigentümerversammlung zusammentreffen. Wenige Tage vor der Versammlung trat jedoch die neue hessische
Amtsgericht gab Eilantrag statt
Das Amtsgericht Fritzlar gab dem Eilantrag statt. Nachdem die Angelegenheit wegen Zeitablaufs erledigt war, ging es nachfolgend vor dem Landgericht Frankfurt a.M. über die Kosten. Der Verwalter gab an, dass durch die zwischenzeitlichen Auslegungshinweise des zuständigen Ministeriums klargestellt wurde, dass Wohnungseigentümerversammlungen zulässig seien. Der Eilantrag sei daher unbegründet gewesen, so dass die Antragsteller die Kosten zu tragen haben.
Landgericht bejaht ebenfalls Anspruch auf Absage der Eigentümerversammlung
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied gegen den Verwalter. Dieser habe die Kosten des Verfahrens zu tragen, da der Eilantrag begründet gewesen sei. Den Wohnungseigentümern habe ein Anspruch auf
Ungewissheit der Zulässigkeit der Eigentümerversammlung
Ob die Eigentümerversammlung gemäß der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2021
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Fritzlar, Beschluss vom 30.12.2020
- Unzulässigkeit von "Geisterversammlungen" innerhalb einer Virus-Pandemie
(Amtsgericht Bad Schwalbach, Urteil vom 26.10.2020
[Aktenzeichen: 3 C 268/20 (1)]) - Anspruch der Wohnungseigentümer auf persönliche Teilnahme an Eigentümerversammlungen während Virus-Pandemie
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.12.2020
[Aktenzeichen: 2-13 S 108/20]) - WEG-Verwalter darf Durchführung einer Eigentümerversammlung nicht wegen Virus-Pandemie verweigern
(Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.02.2021
[Aktenzeichen: 2-13 T 97/20])
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Dokument-Nr. 30125
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