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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.08.2006
- 2-24 S 286/05 -
Abhandenkommen eines Koffers auf Bustransfer vom Flughafen zum Hotel ist Reisemangel
Reiseveranstalter muss Schaden ersetzen, der durch Abhandenkommen eines Koffers auf von ihm organisiertem Bustransfer entsteht
Es stellt einen Reisemangel dar, wenn der Koffer eines Reisenden auf dem von dem Reiseveranstalter organisierten Transfer vom Flughafen zum Hotel abhanden kommt. Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main in zweiter Instanz.
Das Gericht gab der Klage der betroffenen Reisenden weitgehend statt. Die beklagte Reiseveranstalterin sei vertraglich verpflichtet gewesen, den
Verschulden des Reiseveranstalters wird vermutet
Die genauen Umstände des Abhandenkommens konnten vor Gericht nicht aufgeklärt werden. Fest stand nur, dass der
Fehlender "Tag" mit Angabe des Zielhotels war nicht mitursächlich für Abhandenkommen
Der Umstand, dass sich an dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Frankfurt am Main (vt/we)
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Dokument-Nr. 10985
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