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Landgericht Gießen, Urteil vom 20.02.2002
- 5 O 139/01 -
Sturz auf frisch geputzter Treppe - Hauseingang muss nach dem Putzen nicht trocken sein
Vermieter muss keine Warnschilder aufstellen
Rutscht jemand in einem Miets- oder Bürohaus auf einer frisch gewischten Treppe aus und verletzt sich dabei, so bestehen keine Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Gießen hervor.
Im Fall rutschte eine im Haus arbeitende Frau auf dem Weg zum Postbriefkasten auf der kurz zuvor frisch gewischten
Richter: Nasse Treppe stellt keine besondere Gefahr
Dieser Argumentation folgte das Landgericht Gießen nicht. Es wies die Klage ab. Es führte aus, dass jedem bekannt sei, dass Treppen in regelmäßigen Abständen gereinigt würden. Jeder könne sich darauf einstellen. Eine nasse
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2007
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 4142
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