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Landgericht Halle, Beschluss vom 08.07.2021
- 1 S 36/21 -
Streichen der Wände mit helllila keine Sachbeschädigung
Wohnungsmieter ist nicht schadensersatzpflichtig
Das Streichen der Wände einer Mietwohnung in helllila stellt keine Sachbeschädigung dar. Eine Schadensersatzpflicht des Mieters besteht daher nicht. Dies hat das Landgericht Halle entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnraummietvertrags nach Ende des Mietverhältnisses darüber, ob die Mieter die Kosten für das Überstreichen einer mit helllila gestrichenen Wand übernehmen müssen. Die vertraglich vereinbarte Schönheitsreparaturpflicht war unwirksam.
Kein Anspruch auf Kostenübernahme
Das Landgericht Halle entschied gegen den Vermieter. Ihm stehe kein Anspruch auf Übernahme der Kosten durch die Mieter zu. Ein solcher Anspruch hätte vorausgesetzt, dass das Streichen der Wand in der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2022
Quelle: Landgericht Halle, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32441
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