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Landgericht Halle, Urteil vom 01.03.2013
- 2 S 272/12 -
Empfang ausländischer Fernsehsender: Verweis auf das Internet wegen störungsanfälliger Übertragung und schwieriger Installation der Internetverbindung unzulässig
Ausländischem Mieter steht Anspruch auf Anbringung einer Satellitenschüssel zu
Ein ausländischer Mieter darf eine Satellitenschüssel zum Empfang ausländischer Sender an der Fassade anbringen, wenn dies nur mit einer geringen optischen Beeinträchtigung einhergeht. Ein Verweis auf das Internet ist unzulässig, da selbst bei der schnellsten Verbindung jedenfalls in Halle eine fehlerfreie Übertragung nicht gewährleistet ist und die Installation der Internetverbindung schwierig ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Halle hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien Streit darüber, ob der aus dem Ausland stammende Mieter einer Wohnung an der
Anbringen der Parabolantenne wegen Grundrechts auf Informationsfreiheit
Das Landgericht Halle entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe die
Verweis auf das Internet unzulässig
Soweit die Vermieterin anführte, dass der Mieter den sudanesischen Sender auch über das
Mieter muss für sichere Anbringung und Erdung sorgen
Dem Mieter treffe aber nach Auffassung des Landgerichts die Pflicht für eine sichere
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2014
Quelle: Landgericht Halle, ra-online (zt/ZMR 2013, 536/rb)
Jahrgang: 2013, Seite: 536 ZMR 2013, 536
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Dokument-Nr. 19030
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