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Landgericht Hamburg, Urteil vom 06.01.2012
- 312 O 93/11 -
Persönlichkeitsanalyse bei ElitePartner und AcademicPartner darf nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden
Kostenerhebung für Persönlichkeitsanalyse trotz Widerruf unzulässig
Der EliteMedianet GmbH ist es untersagt, bei den Partnervermittlungsunternehmen ElitePartner und AcademicPartner eine als Bestandteil der Premium-Mitgliedschaft erstellt Persönlichkeitsanalyse zum Preis von 99 Euro vom Widerrufsrecht auszuschließen. Dies entschied das Landgericht Hamburg.
Im zugrunde liegenden Fall klagte die Verbraucherzentrale Hamburg gegen eine
Kunde hat bei Persönlichkeitsanalyse kein Wahlrecht
Die Verbraucherzentrale Hamburg hielt diese Vorgehensweise für unzulässig, da der Kunde kein Wahlrecht hat, ob er die Analyse haben will oder nicht. Vielmehr führt die Aufteilung der einheitlichen Leistung „Partnervermittlung“ im Fall des Widerrufs, letztlich zur Aushöhlung des Widerrufsrechts des Verbrauchers.
EliteMedianet GmbH verweigert Abgabe der Unterlassungserklärung
Anders als das ebenfalls abgemahnte Unternehmen Parship war die EliteMedianet GmbH allerdings nicht bereit, im Dezember 2010 die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.
Landgericht untersagt EliteMedianet GmbH künftige Verwendung der strittigen Vertragsklausel
Das Landgericht Hamburg entschied zugunsten der Verbraucher. Der EliteMedianet GmbH wurde es untersagt, die Klausel: „Die individuell erstellte ausführliche wissenschaftliche Persönlichkeitsanalyse stellt eine Ware dar, die nach Kundenspezifikation angefertigt worden ist und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten wird. Der Preis hierfür wird bei
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg/ra-online
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Dokument-Nr. 12992
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