Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Hamburg, Urteil vom 13.08.2010
- 324 O 373/07 -
Doping-Vorwurf: Jan Ullrich unterliegt mit Klage gegen Prof. Dr. Werner Franke wegen Dopingäußerungen im TV
Rechtsstreit über Interviewäußerungen zum Thema Doping
Der ehemalige Profi-Radrennfahrer Jan Ullrich unterliegt im Rechtsstreit gegen den Biologen Prof. Dr. Werner Franke. Das Landgericht Hamburg hat die Klage abgewiesen.
Jan Ullrich wollte mit der Klage erreichen, dass dem Beklagten verboten wird zu behaupten, der Kläger habe dem spanischen Mediziner Eufemiano Fuentes in einem Jahr allein 35.000,- € zur Anschaffung von Dopingmitteln bezahlt. Das Gericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die beanstandete Äußerung hinsichtlich ihres tatsächlichen Gehalts als wahr anzusehen sei und den Kläger nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze.
Eigenblutdoping ist keine Verwendung von Dopingmitteln
Der Kläger begehrt die Unterlassung der Äußerung des Beklagten, die dieser im Rahmen eines Interviews mit dem TV-Sender "rheinmain TV" am 03.08.2006 getätigt hatte. Der Kläger hat zur Begründung seiner Klage vorgetragen, die fragliche Behauptung sei unwahr. Zudem könne von Dopingmitteln nur bei der Verwendung unerlaubter Substanzen gesprochen werden, während
Kläger hat Behauptung nicht bestritten
Der Kläger habe die Behauptung des Beklagten, wonach der Kläger 2006 55.000,- € an Dr. Eufemiano Fuentes gezahlt habe, der als Gegenleistung jedenfalls Erythrozytenkonzentrat aus dem Blut des Klägers hergestellt habe, nicht bestritten.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2010
Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht/ ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10103
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10103
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.