Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Hamburg, Urteil vom 17.01.2014
- 332 O 249/12 -
Frisierte Umsatzerwartung: Franchisegeber haftet Franchisenehmer auf Schadenersatz
Umsatzprognose muss auf zutreffenden Daten und nicht auf Schätzungen beruhen
Basiert die Umsatzprognose des Franchisegebers nicht auf zutreffenden Daten, sondern auf bloßen Schätzungen, und klärt er den Franchisenehmer darüber nicht auf, so haftet er dem Franchisenehmer wegen der nicht erreichten Umsatzzahlen auf Schadenersatz. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte ein Geschäftsmann ein Bekleidungsgeschäft im Wege des
Anspruch auf Schadenersatz bestand
Das Landgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Franchisenehmers. Diesem habe ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden (§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB). Denn der Franchisegeber habe durch die unzutreffenden Umsatzprognosen eine vorvertragliche Pflicht verletzt.
Eventuelle Aufklärungspflichtverletzung unbeachtlich
Das Landgericht wies in diesem Zusammenhang daraufhin, dass es im vorliegenden Fall nicht darum ging, ob dem Franchisegeber unter Umständen Aufklärungspflichten trafen, die pflichtwidrig unterlassen wurden. Daher sei es nicht darauf angekommen, dass sich jeder Geschäftsmann regelmäßig selbst über die Risiken und Vorteile eines Geschäfts sowie über die Marktchancen informieren muss (OLG Schleswig, NJW-RR 2009, 64). Zudem sei es für den vorliegenden Fall unerheblich gewesen, dass ein Franchisegeber grundsätzlich nicht für eine Wirtschaftlichkeitsprognose haftet, wenn es sich nachträglich als unzutreffend erweist (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.06.2004 - VI-U (Kart) 40/02).
Pflichtverletzung beruhte auf Erwecken von unzutreffenden Vorstellungen zur Umsatzerwartung
Nach Auffassung des Landgerichts sei die
Keine Verpflichtung des Franchisenehmers zur Änderung des Geschäftskonzepts
Der Franchisenehmer sei auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht dazu verpflichtet gewesen, so das Landgericht weiter, das Konzept seines Geschäfts auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu verändern.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2014
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (vt/rb), eingesandt von Rechtsanwalt Jan Martenstein
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17625
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17625
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.